EU-Kommission leitet öffentliche Konsultation zur Frage der europaweiten Harmonisierung der Mehrwertsteuer ein
Die Europäische Kommission hat am 26. Mai 2003 eine öffentliche Konsultation zu der Frage eingeleitet, ob die Mehrwertsteuer in den Mitgliedstaaten harmonisiert werden soll. In diesem Zusammenhang interessiert die Kommission auch, ob es grenzüberschreitend tätigen Unternehmern gestattet werden soll, ihre sämtlichen MwSt-Pflichten in einem Mitgliedstaat zu erfüllen. Grundlage der Konsultation ist eine Studie, die einen umfassenden Überblick über die MwSt-Pflichten (im Zusammenhang mit der MwSt-Registrierung, der MwSt-Erklärung sowie der MwSt-Entrichtung und -Erstattung) in den einzelnen Mitgliedstaaten vermittelt.
Die Studie zeigt, dass die Erfüllung der einschlägigen Pflichten für grenzüberschreitend tätige Unternehmer äußerst aufwendig ist. Häufig sind sie mit den Verfahren und der Sprache in anderen Mitgliedstaaten nicht vertraut und wissen nicht, an welche Stellen sie sich wenden müssen. Die Europäische Kommission plant für 2004 einen entsprechenden Vorschlag, der sowohl den Ergebnissen der Studie als auch den Beiträgen im Rahmen der laufenden Konsultation Rechnung tragen soll.
Das für "Binnenmarkt" und "Steuern" zuständige Mitglied der Kommission, Frits Bolkestein, hierzu wörtlich: "Die derzeitigen aufwendigen mehrwertsteuerlichen Pflichten hindern kleine und mittlere Unternehmen daran, die Vorteile des Binnenmarktes voll auszuschöpfen. Die Kommission möchte diesem Problem entgegentreten und sieht in dieser Konsultation eine Hilfe bei der Ausarbeitung des geplanten Vorschlags. Diese Konsultation ist ein weiterer Beleg dafür, wie sehr die Kommission bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge zur Beseitigung von steuerlichen Hindernissen um Offenheit bemüht ist."
Bei Interesse können Sie weitere Informationen im Internet unter der Adresse europa.eu.int/comm/taxation_customs/taxation/consultations_de.htm einsehen.