Rat nimmt Richtlinie über die flexiblere Buchführung für kleine und mittlere Unternehmen an
Die Europäische Kommission hat die am 13. Mai 2003 erfolgte endgültige Annahme einer Richtlinie durch den Rat, welche eine große Zahl kleiner und mittlerer Unternehmen von gewissen Pflichten in der Buchhaltung befreit, begrüßt. Die Richtlinie soll die vorhandenen Buchführungsrichtlinien verbessern, weil sie die für die Einhaltung der strengen Buchhaltungsvorschriften relevanten Grenzwerte für Gesamtumsatz sowie Bilanz um 17% anhebt. Die Entscheidung des Rates folgt einem Vorschlag der Kommission vom Jänner 2003.
Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Frits Bolkestein dazu wörtlich: "Dies wird die Vorschriftenlast für Tausende kleiner und mittlerer Unternehmen in der EU erleichtern und gleichzeitig genügend Transparenz und Schutz gegen Betrug beibehalten. Den KMU zu erlauben, mehr Zeit in das Schaffen von Wohlstand und weniger in Verwaltung zu investieren, wird der europäischen Wirtschaft den lange benötigten Aufschwung geben."
Bei Interesse finden Sie den vollständigen Text der Richtlinie im Internet unter europa.eu.int/comm/internal_market/accounting/officialdocs_de.htm