EU-Kommission: Mehrwertsteuer für alle Postdienstleistungen vorgeschlagen
Die Europäische Kommission hat am 6. Mai 2003 vorgeschlagen, künftig alle Postdienstleistungen der Mehrwertsteuer zu unterwerfen. Bislang sind die herkömmlichen öffentlichen Posteinrichtungen von der MwSt befreit, während private Dienstleister MwSt-pflichtig sind. Mit der geplanten Mehrwertsteuer für alle Anbieter sollen insbesondere im Hinblick auf die geplante Liberalisierung des Postsektors Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden.
Nach Angaben der EU-Kommission wird die vorgeschlagene Änderung keine nennenswerten Auswirkungen auf die Preise für Privatkunden haben. Bisher können die öffentlichen Posteinrichtungen ihre anderweitigen Kosten nicht durch Abzug der Mehrwertsteuer senken. Diese so genannten "Mehrwertsteuer-Kosten" werden dann über die Preise der Dienstleistungen als "versteckte Mehrwertsteuer" weiter gegeben.
Zur Vorbeugung eines Preisanstiegs räumt der Vorschlag den Mitgliedstaaten zusätzlich die Möglichkeit ein, auf Standard-Postdienstleistungen bis einschließlich zwei Kilogramm einen ermäßigten MwSt-Satz anzuwenden. Für gewerbliche Kunden wäre die vorgeschlagene Änderung von Vorteil, denn sie können bisher nur die von privaten Dienstleistern in Rechnung gestellte MwSt auf Postdienstleistungen abziehen, nicht jedoch die versteckte Mehrwertsteuer.
Bei der ursprüngliche MwSt-Befreiung der Postdienstleistungen in den 70er-Jahren herrschten monopolistische Zustände. Im Rahmen der zunehmenden Liberalisierung des Postsektors kommt es allerdings aufgrund der Wettbewerbsverzerrungen regelmäßig zu Beschwerden privater Dienstleister.
Der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Postdienstleistungen ist im vollen Wortlaut auf der Seite europa.eu.int/comm/taxation_customs/whatsnew.htm abrufbar.