09.05.2003 EU
EU-Kommission: Neue Definition für europäische Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen angenommen
Die Europäische Kommission hat am 8. Mai 2003 eine neue Definition von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) angenommen. Diese hat den Zweck, Investitionen und Wachstum zu fördern, den Zugang zu Risikokapital zu erleichtern, den Verwaltungsaufwand zu senken und die Rechtssicherheit zu stärken. Die neue Definition behält die Schwellenwerte für die Zahl der Angestellten bei, die finanziellen Schwellenwerte werden aufgrund von Inflation sowie Produktivitätssteigerung seit der ersten Definition im Jahr 1996 angehoben. Die Definition wird ab dem 1. Jänner 2005 ihre Wirksamkeit entfalten.
Genauere Informationen finden Sie bei Interesse im Internet unter europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh