11.04.2003 EU

EU-Kommission: Gentechnisch veränderte Organismen - Aufforderung zur Erlassung der erforderlichen Rechtsvorschriften


Die Europäische Kommission hat am 10. April 2003 Österreich, Frankreich, Luxemburg, Belgien, die Niederlande, Deutschland, Italien, Irland, Griechenland, Spanien, Portugal und Finnland formell dazu aufgefordert, innerstaatliche Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Vorschriften über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO) in die Umwelt zu erlassen und zu notifizieren.

Die zwölf genannten Mitgliedstaaten haben es verabsäumt, den für den 17. Oktober 2002 vereinbarten Termin einzuhalten. Die Verabschiedung der betreffenden Richtlinie, mit der frühere Rechtsvorschriften aufgehoben worden sind, soll dazu beitragen, dass bei der Freisetzung von GVO in die Umwelt nach einem Mehrstufenprinzip vorgegangen wird. Die Aufforderungen an die zwölf Mitgliedstaaten ergehen in Form von mit Gründen versehenen Stellungnahmen (zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 EG-Vertrag).

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei Interesse im Internet unter europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh=