EU-Kommission: Aufruf zur Stellungnahme für neue Marktmissbrauchsrichtlinie
Im Anschluss an ein umfassendes Konsultationsverfahren hat die Europäische Kommission am 10. März 2003 drei Arbeitspapiere zur Richtlinie über Insidergeschäfte und Marktmanipulation veröffentlicht. Bei der Erstellung der Richtlinie ist die Kommission den Ratschlägen gefolgt, welche der "Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden" (AEWRB) Ende 2002 erteilt hatte.
Die drei Arbeitspapiere betreffen die folgenden Durchführungsmaßnahmen:
1. Die Definition von Insider-Informationen und Marktmanipulation sowie die öffentliche Bekanntgabe von Insider-Informationen durch Emittenten;
2. die sachgerechte Darbietung von Empfehlungen sowie die Offenlegung etwaiger Interessen oder Interessenkonflikte;
3. den so genannten "sicheren Hafen", d. h. die Bedingungen, unter welchen in bestimmten Fällen von den Verboten der Insidergeschäfte sowie der Marktmanipulation abgesehen werden kann.
Bei diesen Arbeitspapieren handelt es sich nicht um förmliche Vorschläge der Europäischen Kommission. Stellungnahmen zur inhaltlichen Ausgestaltung können per E-Mail an die Kommission (mailto:Markt-ESC@cec.eu.int) gerichtet werden. Alle Stellungnahmen werden auf den selben Internetseiten veröffentlicht wie die Arbeitspapiere selbst. Die Kommission wird Ende April 2003 mit der Ausarbeitung ihrer förmlichen Vorschläge beginnen.
Da es sich bei diesen Arbeitspapieren wie gesagt nicht um förmliche Kommissionsvorschläge handelt, hat die Dreimonatsfrist, welche dem Europäischen Wertpapierausschuss für die Abstimmung über die Maßnahmen und dem Europäischen Parlament für seine Prüfung zur Verfügung stehen, mit der Veröffentlichung noch nicht begonnen.
Die Arbeitspapiere können Sie bei Interesse im Internet unter www.europa.eu.int/comm/internal_market/de/finances/mobil/market-abuse_de.htm einsehen.