EU-Kommission: "Grünbuch über Verfahrensgarantien in Strafverfahren innerhalb der EU"
Die Europäische Kommission hat am 19. Februar 2003 ein "Grünbuch über Verfahrensgarantien in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union" angenommen und beschlossen, es an den Rat, das Parlament sowie den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zu übermitteln. Die Initiative ist Teil der Maßnahmen der Europäischen Union zur Schaffung eines europäischen Rechtsraums.
Auf Ihrem Treffen 1999 im finnischen Tampere hatten sich Europas Staats- und Regierungschefs auf den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung als "Eckstein der justiziellen Zusammenarbeit" geeinigt. Das Grünbuch stellt den ersten Schritt zur Erzielung gemeinsamer Mindestgarantien dar. Ausgangspunkt war die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), ergänzt durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Das Grünbuch richtet sich an alle interessierten Personen. Es enthält eine Liste von 35 Fragen zu diversen Gesichtspunkten. Antworten können bis zum 15. Mai 2003 eingereicht werden. Die Kommission ist besonders an Antworten von Strafverteidigern, die mit praktischen Problemen in Bezug auf die Einhaltung der EMRK konfrontiert sind, sowie solchen der Mitgliedstaaten interessiert. Sie entscheiden letztlich über den Inhalt dieser Vorschläge, wenn sie vor Jahresende 2003 als Entwurf für einen Rahmenbeschluss vorgelegt werden.
Bei Interesse erhalten Sie weitere Informationen im Internet unter europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh=