EU-Kommission: Biotechnologie-Richtlinie muss zügig umgesetzt werden
Die Europäische Kommission hat in Gesprächen mit den Mitgliedstaaten versucht, den Umsetzungsprozess für die Richtlinie über den Rechtsschutz biotechnologischer Erfindungen zu beschleunigen. Obwohl die Umsetzungsfrist am 30. Juli 2000 ablief, ist die Richtlinie bisher nur von sechs Mitgliedstaaten (Dänemark, Finnland, Vereinigtes Königreich, Irland, Spanien und Griechenland) in nationales Recht umgesetzt worden. Im Dezember 2002 beschloss die Kommission, die übrigen neun Länder dazu aufzufordern, diesem Beispiel zu folgen - anderenfalls müsste sie den EuGH anrufen.
Die Kommission hat ferner eine Expertengruppe eingerichtet, welche sie bei der Erstellung künftiger Jahresberichte über die Entwicklung und die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Bio- und Gentechnologie unterstützen soll. Den ersten Bericht dieser Art veröffentlichte die Kommission im Oktober 2002.
Bei Interesse können Sie die Richtlinie über den Rechtsschutz biotechnologischer Erfindungen im Internet unter europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1998/l_213/l_21319980730de00130021.pdf nachlesen.