23.01.2003 EU

EU-Kommission für mehr Sicherheit im Seeverkehr Europas


Die Europäische Kommission hat am 17. Jänner 2003 ein gemeinschaftsweites System für die Anerkennung von Befähigungszeugnissen vorgeschlagen, welche Seeleuten außerhalb der Europäischen Union erteilt worden sind.

Durch den vorgeschlagenen Rechtsakt soll sicher gestellt werden, dass Seeleute aus Drittländern, welche an Bord von Schiffen der Gemeinschaft Dienst tun, eine Ausbildung absolviert haben, die den international geltenden Mindestanforderungen entspricht, und dass diese die darin vorgeschriebenen Befähigungszeugnisse besitzen. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, die geltenden Vorschriften der Richtlinie über die Ausbildung von Seeleuten in Bezug auf Sprachanforderungen für Befähigungszeugnisse und für die Verständigung zwischen Schiff und den Behörden an Land an die einschlägigen internationalen Vorschriften anzugleichen.

Weitere Informationen zu den Maßnahmen erhalten Sie im Internet unter europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh=