28.12.2002 EU

Einigung zu einem gemeinsamen europäischen Asylsystem gefunden


Am 18. Dezember 2002 konnte eine Einigung zur schnellen Umsetzung der "Dublin II"-Regelung über die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung von Asylanträgen erzielt werden. Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 26. Juli 2001 sieht vor, die Dublin-Konvention aus dem Jahr 1990 durch ein Instrument des Gemeinschaftsrechts zu ersetzen.

Die neuen Regelungen sehen eine Verfahrensverkürzung vor, um die Antragsteller nicht zu lange im Ungewissen zu lassen. Außerdem soll die familiäre Einheit besser berücksichtigt werden.

Die am 1. September 1997 in Kraft getretene Konvention von Dublin regelt die Kriterien und Mechanismen zur Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags verantwortlichen Mitgliedstaates, der in einem anderen Mitgliedstaat durch einen Staatsangehörigen eines Drittlandes vorgelegt wurde. Europas Staats- und Regierungschefs hatten bei ihrem Treffen in Sevilla gefordert, diesen wichtigen Baustein des gemeinsamen europäischen Asylrechts noch vor Ende des Jahres zu überarbeiten.