30.12.2010 Verwaltungsstrafrecht

VwGH: Zum Konkretisierungsgebot des § 44a VStG

Das Fehlen der Verwendung der "verba legalia" vermag an einer hinreichenden Konkretisierung der Tat nach § 44a VStG nichts zu ändern


Schlagworte: Spruch, Konkretisierungsgebot, verba legalia
Gesetze:

§ 44a VStG

GZ 2010/04/0096, 17.09.2010

VwGH: Nach stRsp hat der Spruch die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatumstände so genau zu umschreiben, dass die Zuordnung des Tatverhaltens zur Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, in Ansehung aller Tatbestandsmerkmale möglich ist und die Identität der Tat (zB nach Ort und Zeit) unverwechselbar feststeht. Das Fehlen der Verwendung der "verba legalia" vermag an einer hinreichenden Konkretisierung der Tat nach § 44a VStG nichts zu ändern.