VwGH: Verweigerung der Atemalkoholuntersuchung - Lenken und Verdacht des Lenkens
Der Vorwurf des Lenkens iSd § 5 Abs 2 StVO schließt den bloßen Verdacht des Lenkens in sich
§ 5 StVO
GZ 2008/02/0367, 26.05.2009
Der Bf bringt vor, der angefochtene Bescheid sei deshalb rechtswidrig, weil die belangte Behörde die Berechtigung zur Untersuchung der Atemluft des Bf rechtlich unrichtig auf ein Lenken des Bf gestützt habe, obwohl der Bf nicht beim Lenken betreten worden sei.
VwGH: Nimmt der Bf mehrfach auf angebliche Widersprüche im Spruch des angefochtenen Bescheides Bezug, weil zunächst von einem Lenken des Bf und sodann von der Vermutung des Lenkens in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand die Rede ist, ist er darauf zu verweisen, dass der Vorwurf des Lenkens iSd § 5 Abs 2 StVO den bloßen Verdacht des Lenkens in sich schließt. Es handelt sich bei dem in den Spruch aufgenommenen Tatbestandselement des "Lenkens" somit um ein "überschießendes Tatbestandselement", welches nicht Gegenstand der in Rede stehenden Verwaltungsübertretung ist; eine Verletzung von Rechten des Bf hiedurch ist nicht erkennbar. Die Einwendungen des Bf, die belangte Behörde habe die Berechtigung zur Untersuchung der Atemluft des Bf rechtlich unrichtig gewertet, gehen demnach ins Leere.