06.04.2011 Verfahrensrecht
VwGH: Erledigungen gem § 18 AVG - zur Ermächtigung des Genehmigenden
Die Frage, ob dem Genehmigenden die Ermächtigung dazu vom befugten Organ tatsächlich erteilt wurde, kann auf Grund der Fertigungsklausel allein nie beurteilt werden
Schlagworte: Erledigungen, Genehmigung, Ermächtigung, Fertigungsklausel
Gesetze:
§ 18 AVG
GZ 2009/12/0196, 15.12.2010
VwGH: Aus der Fertigungsklausel des angefochtenen Bescheides ist ersichtlich, dass dieser nicht vom Leiter der belangten Behörde persönlich genehmigt worden war. Wenn nun der Bf bemängelt, es sei nicht nachvollziehbar, ob der angefochtene Bescheid vom Leiter der belangten Behörde erlassen worden sei, ist ihm zu erwidern, dass die Frage, ob dem Genehmigenden die Ermächtigung dazu vom befugten Organ tatsächlich erteilt wurde, auf Grund der Fertigungsklausel allein nie beurteilt werden kann.