27.12.2009 Verfahrensrecht

VwGH: GGG und Recht auf ein faires Verfahren nach Art 6 EMRK?

Angelegenheiten der Gerichtsgebühren fallen nicht in den Anwendungsbereich des Art 6 EMRK


Schlagworte: Gerichtsgebühren, Recht auf ein faires Verfahren
Gesetze:

GGG, Art 6 EMRK

GZ 2008/16/0051, 24.09.2009

Die Bf macht den Umstand geltend, sie sei durch den angefochtenen Bescheid in Verletzung des Art 6 EMRK um eine Instanz verkürzt worden, weil diejenige Organwalterin, die im angefochtenen Bescheid als Sachbearbeiterin genannt wird, jene Revisorin sei, die die Erlassung des erstinstanzlichen Zahlungsauftrages veranlasst habe.

VwGH: Einerseits fallen Angelegenheiten der Gerichtsgebühren nicht in den Anwendungsbereich des Art 6 EMRK ("civil rights") und andererseits ist es auch unter dem Aspekt der allgemeinen Grundsätze eines geordneten rechtstaatlichen Verfahrens nicht zu beanstanden, wenn jener Organwalter, der als Revisor die Vorgangsweise des erstinstanzlichen Kostenbeamten überprüft hat, für den in zweiter Instanz tätigen Präsidenten des Landesgerichtes als Sachbearbeiter tätig wird. Da es sich beim bescheiderlassenden Präsidenten des Landesgerichtes um eine von dem in erster Instanz tätig gewesenen Kostenbeamten des BG Murau verschiedene Justizverwaltungsbehörde handelt, liegt die von der Bf behauptete Verkürzung einer Instanz jedenfalls nicht vor.