VwGH: Aufrechnung öffentlich-rechliche Forderung gegen privatrechtlichen Anspruch?
Die Aufrechnung einer im Verwaltungsverfahren rechtskräftig festgestellten öffentlich rechtlichen Forderung gegen einen privatrechtlichen Anspruch ist zulässig
§ 1441 ABGB
GZ 2005/11/0138, 27.01.2009
Der Bf- ein ehemaliger Zeitsoldat, der in den Bundesdienst wechselte - bringt vor, durch die Anordnung der Hereinbringung durch Abzug von seinen privatrechtlichen Bezügen würde gesetzwidrig in die gerichtliche Zuständigkeit eingegriffen.
VwGH: Der OGH hat klargestellt (Beschluss vom 8. August 2007, 9 ObA 65/07k), dass die Aufrechnung einer im Verwaltungsverfahren rechtskräftig festgestellten öffentlich rechtlichen Forderung (hier: Erstattung eines Teilbetrags der Treueprämie nach dem HGG) gegen den privatrechtlichen Anspruch des Bf auf Entgelt nach dem VBG zulässig ist.