04.08.2010 Steuerrecht

VwGH: Pflegeheimkosten eines Behinderten als außergewöhnliche Belastung (ohne Abzug eines Selbstbehaltes) erst mit bescheidmäßiger Zuerkennung von Pflegegeld?

Nach der Rsp sind zwar Unterbringungskosten in einem Alters- oder Pflegeheim so lange nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, als mit ihnen nicht auch besondere Aufwendungen abzudecken sind, die durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Betreuungsbedürftigkeit verursacht werden, eine rechtliche Verknüpfung der Anerkennung der Heimkosten als außergewöhnliche Belastung mit einem Bezug von Pflegegeld ergibt sich daraus aber nicht


Schlagworte: Einkommensteuer, außergewöhnliche Belastung, Behinderte, Pflegeheimkosten, bescheidmäßige Zuerkennung von Pflegegeld
Gesetze:

§ 34 Abs 6 EStG, § 35 EStG

GZ 2007/13/0051, 26.05.2010

VwGH: Der belangten Behörde kann nicht darin gefolgt werden, wenn sie im angefochtenen Bescheid die Anerkennung der geltend gemachten Pflegeheimkosten von der bescheidmäßigen Zuerkennung von Pflegegeld abhängig macht, "weshalb" erst ab Dezember 2003 die Kosten des Heimaufenthaltes als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden könnten.

Der Bezug von pflegebedingten Geldleistungen ist zwar im sechsten Fall des § 34 Abs 6 EStG Tatbestandsmerkmal, nicht jedoch im Rahmen des fünften Falles, der die außergewöhnlichen Belastungen wegen Behinderung iSd § 35 leg cit anspricht, die an Stelle der Pauschbeträge geltend gemacht werden (die bei Erhalt von pflegebedingten Geldleistungen nach § 35 Abs 1 EStG nicht zustehen). Nach der Rsp sind zwar Unterbringungskosten in einem Alters- oder Pflegeheim so lange nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, als mit ihnen nicht auch besondere Aufwendungen abzudecken sind, die durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Betreuungsbedürftigkeit verursacht werden, eine rechtliche Verknüpfung der Anerkennung der Heimkosten als außergewöhnliche Belastung mit einem Bezug von Pflegegeld ergibt sich aber auch daraus nicht.