28.09.2009 Steuerrecht

VwGH: Verhältnis Basispauschalierung zu Freibetrag für investierte Gewinne

Der Umstand, dass bei der Pauschalierung gem § 17 Abs 1 EStG die Geltendmachung des Freibetrages für investierte Gewinne nicht möglich ist, steht dem vom Gesetzgeber mit dem Freibetrag verfolgten Zweck nicht entgegen, da kein Steuerpflichtiger zur Inanspruchnahme einer Pauschalierung verpflichtet werden kann


Schlagworte: Einkommensteuer, Freibetrag für investierte Gewinne, Basispauschalierung
Gesetze:

§ 17 Abs 1 EStG, § 4 Abs 3 EStG

GZ 2008/15/0333, 04.03.2009

Der Bf ermittelte den Gewinn aus der Tätigkeit als Geschäftsführer im Jahr 2007 unter Inanspruchnahme der sog Basispauschalierung. Er errechnete die Einkünfte aus selbständiger Arbeit, indem er von seinen Betriebseinnahmen pauschale Betriebsausgaben iHv 6% sowie Sozialversicherungsbeiträge in Abzug brachte. Zusätzlich begehrte er die Geltendmachung des Freibetrages für investierte Gewinne.

VwGH: Die jeweilige Pauschalierungsregel normiert, ob zusätzlich die Inanspruchnahme der Geltendmachung des Freibetrages für investierte Gewinne zulässig ist. Der Umstand, dass im Rahmen der Pauschalierung gem § 17 Abs 1 EStG (Basispauschalierung) die Geltendmachung des in Rede stehenden Freibetrages nicht möglich ist, steht dem vom Gesetzgeber verfolgten Zweck nicht entgegen, ist doch kein Steuerpflichtiger zur Inanspruchnahme einer bestimmten Pauschalierung verpflichtet.

Im gegenständlichen Fall ist der mit dem Freibetrag verfolgte Investitionsanreiz gesichert, da dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit offen steht, seinen Gewinn gem § 4 Abs 3 EStG zu ermitteln.