11.09.2008 Steuerrecht

VwGH: FLAG - Studienwechsel bei Doppelstudium

Ein Studienwechsel kann auch innerhalb von Doppelstudien vom einen auf das andere Studium erfolgen, bevor das eine Studium abgebrochen oder unterbrochen wird


Schlagworte: Familienbeihilfe, Doppelstudium, Studienwechsel
Gesetze:

§ 2 Abs 1 FLAG

GZ 2005/13/0125, 23.04.2008

Im Beschwerdefall geht die belangte Behörde davon aus, dass der Sohn der Beschwerdeführerin vom Wintersemester 1998/99 bis einschließlich Sommersemester 2002 mit einer Unterbrechung durch Ableistung des (damaligen ordentlichen) Präsenzdienstes Rechtswissenschaften studiert habe und nach dem Sommersemester 2002 ein Studienwechsel in die schon zuvor als Doppelstudium betriebene Studienrichtung Handelswissenschaft erfolgt sei. Wenn ein Studierender, wie der Sohn der Beschwerdeführerin, der zeitweise mehrere Studien nebeneinander betrieben habe, eine Studienrichtung abbreche, so gelte bei Fortführung einer anderen Studienrichtung diese (oder bei mehreren Studien die gewählte Studienrichtung) als die betriebene Studienrichtung, sodass in diesem Fall ein Studienwechsel vorliege. Erfolge der Wechsel nach dem jeweils dritten inskribierten Semester, liege nach dem Wortlaut des § 17 Abs 1 StudFG ein günstiger Studienerfolg nicht vor.

VwGH: Darauf, dass im Beschwerdefall der Tatbestand des § 17 Abs 1 Z 1 StudFG erfüllt wäre, besteht kein Hinweis. Die Auslegung, dass ein Studienwechsel im Falle eines Doppelstudiums erst dann vorliege, wenn das zeitlich früher begonnene Studium abgebrochen oder unterbrochen werde, teilt der VwGH nicht. Ein Studienwechsel kann auch innerhalb von Doppelstudien vom einen auf das andere Studium erfolgen, bevor das eine Studium abgebrochen oder unterbrochen wird.