18.10.2007 Steuerrecht

VwGH: Arbeitszimmer einer Opernsängerin als Werbungskosten abzugsfähig


Schlagworte: Einkommensteuer, Werbungskosten, Arbeitszimmer, Opernsängerin
Gesetze:

§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG

Der VwGH hat sich in seiner Entscheidung vom 28.09.2007 zur GZ 2006/13/0055 mit der Frage beschäftigt, ob Aufwendungen für ein Arbeitszimmer einer Opernsängerin abzugsfähige Werbungskosten darstellen:

Die Beschwerdeführerin war Opernsängerin und als solche als Mitglied der Wiener Staatsoper unselbständig beschäftigt. Sie machte in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002 Werbungskosten für ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband in Höhe von EUR 2.143,21 geltend. Diese Kosten wurden seitens des Finanzamtes nicht anerkannt, es wurde Berufung erhoben.

Dazu der VwGH: Die Stimme einer Opernsängerin bedarf - vergleichbar dem Training eines Musikers auf seinem Instrument (siehe auch VwGH 24.06.2004, 2001/14/0150) - der regelmäßigen und zeitaufwändigen Übung. Die Argumentation der Behörde, es fehle bei Sängern bzw Sängerinnen an der unbedingten Notwendigkeit für ein Arbeitszimmer, da diese für Übungen nicht an bestimmte Orte gebunden wären und daher keine besondere Zimmereinrichtung benötigen, ist ohne nähere Beschäftigung mit den konkreten Anforderungen an das tägliche Gesangstraining von Opernsängern nicht tragfähig. Im gegenständlichen Fall sind die geltend gemachten Werbungskosten für das Arbeitszimmer daher abzugsfähig.