VwGH: Arbeitslosengeld für Selbständige - zur Ermittlung des Monatseinkommens
Bei der Ermittlung des gem § 12 Abs 6 lit c AlVG maßgeblichen Monatseinkommens ist auch das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit aus Zeiten ohne Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung, die auf Grund des § 36a AlVG maßgebend sind, einzubeziehen
§ 7 AlVG, § 12 Abs 6 lit c AlVG, § 36b AlVG, § 36c AlVG, § 36a AlVG, § 5 Abs 2 ASVG
GZ 2007/08/0289, 14.10.2009
VwGH: Die in § 36a Abs 5 Z 1 AlVG enthaltene Anordnung, dass das Einkommen durch die Vorlage des Einkommensteuerbescheides nachzuweisen ist, bedeutet eine zwecks Erleichterung des praktischen Vollzuges angeordnete Bindung der Behörden der Arbeitsmarktverwaltung an das Einkommensteuerrecht, wobei das im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene Einkommen insoweit heranzuziehen ist, als es aus Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, dh aus den Einkunftsarten des § 2 Abs 3 Z 2 und 3 EStG resultiert.
Bei der Ermittlung des gem § 12 Abs 6 lit c AlVG maßgeblichen Monatseinkommens ist auch das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit aus Zeiten ohne Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung, die auf Grund des § 36a AlVG maßgebend sind, einzubeziehen. Als Zeitraum der selbständigen Erwerbstätigkeit ist der gesamte Zeitraum, während dessen eine selbständige Erwerbstätigkeit durch das Anbieten insbesondere von Dienstleistungen gegen Entgelt ausgeübt wird, anzusehen.