VwGH: Notstandshilfe und Entgeltschutz
Beim Bezug von Notstandshilfe besteht kein Entgeltschutz mehr
§ 9 AlVG, § 38 AlVG
GZ 2007/08/0084, 07.05.2008
Der Beschwerdeführer - er bezieht Notstandshilfe - wendet ein, dass das Entgelt deshalb unangemessen sei, weil er für die zugewiesene Beschäftigung weniger beziehen würde, als ihm an Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zustünde.
VwGH: Beim Bezug von Notstandshilfe besteht kein Entgeltschutz mehr. Das AMS hat, wenn auf das gegenständliche Dienstverhältnis kein Kollektivvertrag anwendbar ist, zu beurteilen, ob es sich bei der angebotenen Entlohnung für die konkrete Beschäftigung um ein angemessenes Entgelt iSd § 1152 ABGB handelt, also um ein Entgelt, das sich unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Bedachtnahme darauf, was unter ähnlichen Umständen geschieht oder geschehen ist, ergibt.