VwGH: DSG 2000 - handelt es sich bei einem Kopienakt um eine Datei iSd § 4 Z 6 DSG 2000?
Ein "Papierakt" kann nur dann als Datei iSd § 4 Z 6 DSG 2000 qualifiziert werden, wenn er ein Mindestmaß an "Organisationsgrad" iSe "Strukturierung" aufweist
§ 4 Z 6 DSG 2000
GZ 2006/06/0222, 21.10.2009
Der Bf hält den angefochtenen Bescheid deswegen für rechtswidrig, weil die Auffassung der belangten Behörde, bei einem Kopienakt handle es sich nicht um eine - allein einem Löschungsbegehren zugängliche - Datei, unrichtig und gemeinschaftsrechtswidrig sei.
VwGH: Hinsichtlich eines behördenüblichen "Papierakts" ist der Rechtsprechung des VwGH zu entnehmen, dass ein diesbezüglich mit Beschwerde an die Datenschutzkommission gem §§ 27 und 31 DSG 2000 geltend gemachter Anspruch auf Löschung nur hinsichtlich einer Datei iSd § 4 Z 6 DSG 2000 geltend gemacht, und ein "Papierakt" nur dann als solche Datei qualifiziert werden kann, wenn er ein Mindestmaß an "Organisationsgrad" iSe "Strukturierung" aufweist. Im vorliegenden Fall ist nichts hervorgekommen, was für eine derartige "Strukturierung" des gegenständlichen "Papierakts" spräche.