17.07.2009 Sicherheitsrecht

VwGH: Zur Maßnahmenbeschwerde nach § 67a Z 2 AVG

Der Rechtsbehelf der Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dient dem Zweck, eine Lücke im Rechtsschutzsystem zu schließen


Schlagworte: Maßnahmenbeschwerde, Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
Gesetze:

§ 67a Z 2 AVG, Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG

GZ 2009/18/0060, 19.03.2009

VwGH: Der Rechtsbehelf der Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dient dem Zweck, eine Lücke im Rechtsschutzsystem zu schließen. Es sollten mit dieser Beschwerde jedoch nicht Zweigleisigkeiten für die Verfolgung ein und desselben Rechtes geschaffen werden.