17.07.2009 Sicherheitsrecht
VwGH: Zur Maßnahmenbeschwerde nach § 67a Z 2 AVG
Der Rechtsbehelf der Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dient dem Zweck, eine Lücke im Rechtsschutzsystem zu schließen
Schlagworte: Maßnahmenbeschwerde, Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
Gesetze:
§ 67a Z 2 AVG, Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG
GZ 2009/18/0060, 19.03.2009
VwGH: Der Rechtsbehelf der Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dient dem Zweck, eine Lücke im Rechtsschutzsystem zu schließen. Es sollten mit dieser Beschwerde jedoch nicht Zweigleisigkeiten für die Verfolgung ein und desselben Rechtes geschaffen werden.