07.06.2007 Fremdenrecht

VwGH: Die vom Beschwerdeführer ins Treffen geführte Einlage von EUR 20.000,-- beläuft sich nicht in einer Höhe, die einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen iSd § 24 AuslBG - der über den Nutzen der Gesellschaft, bei der die Einlage erfolgte, hinausgeht - erwarten lässt


Schlagworte: Ausländerbeschäftigungsrecht, selbständige Schlüsselkraft, Einlage
Gesetze:

§ 24 AuslBG

In seinem Erkenntnis vom 13.03.2007 zur GZ 2004/18/0393 hat sich der VwGH mit der selbständigen Schlüsselkraft befasst:

Der Beschwerdeführer bringt (ua) vor, dass er EUR 20.000,-- in die Firma A OEG eingebracht hätte.

Dazu der VwGH: Die vom Beschwerdeführer ins Treffen geführte Einlage von EUR 20.000,-- beläuft sich nicht in einer Höhe, die einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen iSd § 24 AuslBG - der über den Nutzen der Gesellschaft, bei der die Einlage erfolgte, hinausgeht - erwarten lässt.