07.06.2007 Fremdenrecht
VwGH: Die vom Beschwerdeführer ins Treffen geführte Einlage von EUR 20.000,-- beläuft sich nicht in einer Höhe, die einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen iSd § 24 AuslBG - der über den Nutzen der Gesellschaft, bei der die Einlage erfolgte, hinausgeht - erwarten lässt
Schlagworte: Ausländerbeschäftigungsrecht, selbständige Schlüsselkraft, Einlage
Gesetze:
§ 24 AuslBG
In seinem Erkenntnis vom 13.03.2007 zur GZ 2004/18/0393 hat sich der VwGH mit der selbständigen Schlüsselkraft befasst:
Der Beschwerdeführer bringt (ua) vor, dass er EUR 20.000,-- in die Firma A OEG eingebracht hätte.
Dazu der VwGH: Die vom Beschwerdeführer ins Treffen geführte Einlage von EUR 20.000,-- beläuft sich nicht in einer Höhe, die einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen iSd § 24 AuslBG - der über den Nutzen der Gesellschaft, bei der die Einlage erfolgte, hinausgeht - erwarten lässt.