22.02.2007 Fremdenrecht
VwGH: Der Hinweis, seinen Unterhalt aus Zuwendungen seiner Mutter zu bestreiten, ist kein Nachweis iSd § 60 Abs 2 Z 7 FrPolG
Schlagworte: Fremdenrecht, Aufenthaltsverbot, Unterhalt, Nachweis
Gesetze:
§ 60 Abs 2 Z 7 FrPolG
In seinem Erkenntnis vom 27.06.2006 zur GZ 2006/18/0175 hat sich der VwGH mit dem Aufenthaltsverbot befasst:
VwGH: Mit dem Hinweis, seinen Unterhalt aus Zuwendungen seiner Mutter zu bestreiten, vermag der Beschwerdeführer die Beurteilung der belangten Behörde, dass er iSd § 60 Abs 2 Z 7 FrPolG den Besitz der Mittel zu seinem Unterhalt nicht nachgewiesen habe, nicht zu entkräften, ergibt sich doch weder aus der Beschwerde noch aus dem angefochtenen Bescheid ein Anhaltspunkt dafür, dass der Beschwerdeführer einen Rechtsanspruch auf die besagten Zuwendungen hätte.