14.04.2011 Zivilrecht

OGH: Verträge über wiederkehrende Leistungen - zur Kündigung gem § 15 KSchG

Nicht unter § 15 KSchG fallen Verträge, bei denen sich der Verbraucher zu einer einmaligen Geldgesamtleistung verpflichtet


Schlagworte: Konsumentenschutzrecht, Verträge über wiederkehrende Leistungen, Kündigung
Gesetze:

§ 15 KSchG

GZ 9 Ob 75/10k, 28.02.2011

OGH: § 15 KSchG erfasst Verträge, bei denen ua die wiederkehrenden Leistungen auf der Verbraucherseite in Geld zu erbringen sind. Nicht darunter fallen aber Verträge, bei denen sich der Verbraucher zu einer einmaligen Geldgesamtleistung verpflichtet.