OGH: (Schlüssig vereinbarte) Geltung von AGB
Es kann bereits durch die widerspruchslose Entgegennahme von Urkunden des Unternehmers, die AGB enthalten, zu einer stillschweigenden Vereinbarung über die Geltung dieser Bedingungen kommen
§ 863 ABGB, § 864a ABGB, § 346 UGB
GZ 7 Ob 145/10i, 19.01.2011
OGH: Nach stRsp genügt es, dass der Unternehmer vor Abschluss des Vertrags erklärt, nur zu seinen AGB kontrahieren zu wollen und sich der Geschäftspartner daraufhin mit ihm einlässt. Es muss zumindest ein Hinweis in den Vertragsunterlagen deutlich aufscheinen, und der Kunde muss die Möglichkeit haben, von deren Inhalt Kenntnis zu erlangen. Es kann bereits durch die widerspruchslose Entgegennahme von Urkunden des Unternehmers, die AGB enthalten, zu einer stillschweigenden Vereinbarung über die Geltung dieser Bedingungen kommen.