04.11.2010 Zivilrecht
OGH: Anfechtung einer vorläufigen Benützungsregelung iSd § 17 Abs 2 WEG im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren?
Eine vorläufige Benützungsregelung kann grundsätzlich im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren angefochten werden
Schlagworte: Wohnungseigentumsrecht, vorläufige Benützungsregelung, Anfechtung, wohnrechtliches Außerstreitverfahren
Gesetze:
§ 17 Abs 2 WEG, § 52 Abs 1 Z 3 WEG
GZ 5 Ob 65/10k, 30.08.2010
OGH: Eine vorläufige Benützungsregelung kann grundsätzlich im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren angefochten werden; dies folgt zwanglos aus dem Kompetenztatbestand des § 52 Abs 1 Z 3 WEG 2002 und wurde auch schon vom erkennenden Senat in seiner Entscheidung 5 Ob 156/02f - implicite - bejaht.