OGH: Führt die Nichtbeachtung eines in einer Bedienungsanleitung zu einem technischen Gerät enthaltenen Wartungshinweises zu einer Gefahrenerhöhung iSd § 23 VersVG?
Ob die Nichtbeachtung eines in einer Bedienungsanleitung zu einem technischen Gerät enthaltenen Wartungshinweises zu einer Gefahrenerhöhung führt, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, nämlich welche Aufklärung das Handbuch für die empfohlenen Maßnahmen gibt und wie weit ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer diese dahin auffassen muss, dass bei Nichtbefolgung das Risiko eines Schadens oder dessen Vergrößerung besteht
§ 23 VersVG
GZ 7 Ob 244/09x, 17.03.2010
OGH: Unter Gefahrenerhöhung nach § 23 VersVG ist ein Gefährdungsvorgang anzusehen, der seiner Natur nach geeignet ist, einen neuen Gefahrenzustand von so langer Dauer zu schaffen, dass er die Grundlage eines neuen natürlichen Schadensverlaufs bilden kann und damit den Eintritt des Versicherungsfalls generell zu fördern geeignet ist. Die Gefahrenerhöhung ist also eine nachträgliche Änderung der bei Vertragsabschluss tatsächlich vorhandenen gefahrenerheblichen Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht und den Versicherer deshalb vernünftigerweise veranlassen kann, die Versicherung aufzuheben oder nur gegen erhöhte Prämie fortzusetzen. Nur eine vom Versicherungsnehmer willkürlich herbeigeführte Gefahrenerhöhung hat Leistungsfreiheit nach § 25 Abs 1 VersVG zur Folge. Dem Wissen des Versicherungsnehmers um die Gefahrenerhöhung steht dessen verschuldetes Nichtwissen gleich, wenn dieses so schwer ins Gewicht fällt, dass es wegen der Sinnfälligkeit der Gefahr einer positiven Kenntnis gleichkommt. Für das Verschulden ist grundsätzlich der Versicherer beweispflichtig.
Fest steht, dass die erhöhten Wärmewerte aufgrund elektrotechnischer Defekte iVm der Verschmutzung des Geräts zur Entzündung führten. Fest steht weiters, dass das Handbuch (Bedienungsanleitung) zur Eiswürfelmaschine zwar unter "Wartung" auf die Wichtigkeit der regelmäßigen Reinigung des Geräts (des Kondensators) hinweist, dies aber nur im Zusammenhang damit, dass eine unzureichende Reinigung zu einer geringeren Eisproduktion führt. Es wird aber nicht darauf hingewiesen, dass eine Verschmutzung bei Defekten des Geräts eine Mitursache für einen möglichen Brand sein könnte.
Die Frage, ob die Nichtbeachtung eines in einer Bedienungsanleitung zu einem technischen Gerät enthaltenen Wartungshinweises zu einer Gefahrenerhöhung führt, kann nicht generell beantwortet werden. Dies hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, nämlich welche Aufklärung das Handbuch für die empfohlenen Maßnahmen gibt und wie weit ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer diese dahin auffassen muss, dass bei Nichtbefolgung das Risiko eines Schadens oder dessen Vergrößerung besteht.
Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass im vorliegenden Fall die unterlassene Reinigung des Kondensators keine grob fahrlässig herbeigeführte Gefahrenerhöhung darstellt, hält sich im Rahmen der Judikatur, wird doch das Erfordernis der Reinigung nur mit einer geringeren Eisproduktion in Zusammenhang gebracht. Es ist dem Benutzerhandbuch nicht zu entnehmen, dass der Versicherungsnehmer, wenn er die geringere Eisproduktion in Kauf nehmen will, damit auch die Gefahr eines Brandes bei einem Defekt des Gerätes vergrößert. Dieses Wissen kann vom durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht erwartet werden.