OGH: Auswirkungen des Schuldenregulierungsverfahrens auf den Unterhaltsvorschuss
Die Rechtsprechung, wonach die Einleitung eines Konkursverfahrens zu begründeten Bedenken iSd § 7 Abs 1 ASVG führt, gilt nunmehr als überholt
§ 7 Abs 1 Z 1 UVG
GZ 10 Ob 3/10d, 09.02.2010
In der gegenständlichen Pflegschaftssache ging es um die Frage, inwieweit die Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen des Unterhaltspflichtigen ausreicht, um begründete Zweifel am Bestehen der im Unterhaltstitel festgesetzten Unterhaltspflicht auszulösen.
OGH: Die Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen des Unterhaltspflichtigen löst für sich allein noch keine begründeten Bedenken iSd § 7 Abs 1 Z 1 UVG aus. Diese Bestimmung verfolgt den Zweck, einen Missbrauch dieser Leistung zu verhindern und eine Anpassung an wesentliche Änderungen der Vermögensverhältnisse zu ermöglichen. Die Beweislast dafür, dass Schulden eine Minderung der Unterhaltsbemessungsgrundlage bewirken, trägt der Unterhaltspflichtige.