31.07.2008 Zivilrecht

OGH: Wirtschaftspark iSd § 1 Abs 5 MRG

Ausgehend vom "normalen Sprachgebrauch" dient die Vermietung von Flächen an "private Mieter", die die entsprechenden Flächen als Lagerräume verwenden, nicht deren geschäftlichen Zwecken, weshalb eine Subsumtion der Liegenschaft unter den Begriff "Wirtschaftspark" ausscheidet


Schlagworte: Mietrecht, Wirtschaftspark
Gesetze:

§ 1 Abs 5 MRG

GZ 10 Ob 52/08g, 27.05.2008

OGH: Nach der gesetzlichen Definition in § 1 Abs 5 MRG handelt es sich bei einem Wirtschaftspark um eine wirtschaftliche Einheit von ausschließlich zu Geschäftszwecken genutzten Gebäuden und Liegenschaften, in (auf) denen jedoch nicht überwiegend Handelsgewerbe iSd GewO betrieben werden. Ausgehend vom "normalen Sprachgebrauch" dient die Vermietung von Flächen an "private Mieter", die die entsprechenden Flächen als Lagerräume verwenden, nicht deren geschäftlichen Zwecken, weshalb eine Subsumtion der Liegenschaft unter den Begriff "Wirtschaftspark" ausscheidet.