25.04.2007 Zivilrecht
OGH: Eine analoge Anwendung der Kündigungsmöglichkeit befristeter Mietverträge iSd § 29 Abs 2 MRG auch auf unbefristete Mietverträge, in denen der Mieter einen Kündigungsverzicht erklärt hat, scheidet aus
Schlagworte: Mietrecht, unbefristeter Mietvertrag, Kündigungsverzicht, Kündigung
Gesetze:
§ 29 Abs 2 MRG
In seinem Erkenntnis vom 01.02.2007 zur GZ 9 Ob 141/06k hat sich der OGH mit dem Mietrecht befasst:
OGH: Eine analoge Anwendung der Kündigungsmöglichkeit befristeter Mietverträge iSd § 29 Abs 2 MRG auch auf unbefristete Mietverträge, in denen der Mieter einen Kündigungsverzicht erklärt hat, scheidet aus. Dem Schutzbedürfnis des auf sein Kündigungsrecht Verzichtenden trägt die Rechtsprechung ohnedies Rechnung, indem sie trotz eines solchen Verzichts eine vorzeitige Kündigung als möglich erachtet, wenn dem Verzichtenden die Aufrechterhaltung des Bestandverhältnisses aus beim anderen Teil liegenden Gründen unzumutbar geworden ist.