16.12.2024 Verfahrensrecht
VwGH: Außerordentliche Revision – Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG
Der Umstand allein, dass die zu lösende Rechtsfrage in einer Vielzahl von Fällen auftreten kann, bewirkt noch nicht das Vorliegen einer Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG
Schlagworte: Außerordentliche Revision, Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung
Gesetze:
Art 133 B-VG, § 28 VwGG
GZ Ra 2023/03/0156, 21.10.2024
VwGH: Der Umstand allein, dass die zu lösende Rechtsfrage in einer Vielzahl von Fällen auftreten kann, bewirkt noch nicht das Vorliegen einer Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG.