16.12.2024 Verfahrensrecht

VwGH: Außerordentliche Revision – Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG

Der Umstand allein, dass die zu lösende Rechtsfrage in einer Vielzahl von Fällen auftreten kann, bewirkt noch nicht das Vorliegen einer Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG


Schlagworte: Außerordentliche Revision, Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung
Gesetze:

 

Art 133 B-VG, § 28 VwGG

 

GZ Ra 2023/03/0156, 21.10.2024

 

VwGH: Der Umstand allein, dass die zu lösende Rechtsfrage in einer Vielzahl von Fällen auftreten kann, bewirkt noch nicht das Vorliegen einer Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG.