29.09.2024 Fremdenrecht

VwGH: Aufhebung eines Fortsetzungsausspruches gem § 22a Abs 4 BFA-VG

Im Fall der - gem § 42 Abs 3 VwGG "ex tunc" wirkenden - Aufhebung eines Fortsetzungsausspruches gem § 22a Abs 4 BFA-VG kommt eine "Sanierung" im fortgesetzten Verfahren von vornherein nicht in Betracht


Schlagworte: Schubhaft, Aufhebung eines Fortsetzungsausspruches, Sanierung
Gesetze:

 

§ 22a BFA-VG, § 42 VwGG

 

GZ Ra 2023/21/0138, 27.06.2024

 

VwGH: Im Fall der - gem § 42 Abs 3 VwGG "ex tunc" wirkenden - Aufhebung eines Fortsetzungsausspruches gem § 22a Abs 4 BFA-VG kommt eine "Sanierung" im fortgesetzten Verfahren von vornherein nicht in Betracht.