27.08.2024 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Frage der Anwendung des § 125 Abs 1 letzter Satz ASVG auf die Bemessungsgrundlage des Rehabilitationsgeldes

Eine kollektivvertragliche Lohnerhöhung ist beim Rehabilitationsgeld (§ 143a ASVG) gem § 125 Abs 1 letzter Satz ASVG nur dann zu berücksichtigen, wenn sie im Bemessungszeitraum – nicht jedoch während des laufenden Bezugs – eintritt


Schlagworte: Rehabilitationsgeld, kollektivvertragliche Lohnerhöhung
Gesetze:

 

§ 143a ASVG, § 125 ASVG

 

GZ 10 ObS 36/24b, 04.06.2024

 

OGH: Eine kollektivvertragliche Lohnerhöhung ist beim Rehabilitationsgeld (§ 143a ASVG) gem § 125 Abs 1 letzter Satz ASVG nur dann zu berücksichtigen, wenn sie im Bemessungszeitraum – nicht jedoch während des laufenden Bezugs – eintritt.