OGH: Ersatz für Beistandsleistungen des Getöteten im gemeinsamen Haus und Garten?
Soweit die Klägerin den Ersatz von Beistandsleistungen des Getöteten im gemeinsamen Haus und Garten begehrt, ist sie darauf zu verweisen, dass zwischen der von der hinterbliebenen Ehegattin bezogenen Witwenpension und ihren Schadenersatzansprüchen auf Ersatz ihres Unterhaltsentgangs nach § 1327 ABGB sachliche Kongruenz besteht; dies gilt entgegen ihrer Auffassung auch für die vom Unterhaltspflichtigen erbrachten Beistandsleistungen, weil diese dem Hinterbliebenen entgangenen Naturalleistungen mit Unterhaltscharakter vom Schadenersatzanspruch des § 1327 ABGB erfasst sind
§ 1327 ABG
GZ 2 Ob 63/24i, 25.06.2024
OGH: Soweit die Klägerin den Ersatz von Beistandsleistungen des Getöteten im gemeinsamen Haus und Garten begehrt, ist sie darauf zu verweisen, dass zwischen der von der hinterbliebenen Ehegattin bezogenen Witwenpension und ihren Schadenersatzansprüchen auf Ersatz ihres Unterhaltsentgangs nach § 1327 ABGB sachliche Kongruenz besteht. Dies gilt entgegen ihrer Auffassung auch für die vom Unterhaltspflichtigen erbrachten Beistandsleistungen, weil diese dem Hinterbliebenen entgangenen Naturalleistungen mit Unterhaltscharakter vom Schadenersatzanspruch des § 1327 ABGB erfasst sind. Die klagsabweisende Entscheidung der Vorinstanzen war daher, was den Ersatz der entgangenen Beistandsleistungen betrifft, iSe Teilurteils zu bestätigen.