03.06.2024 Verfahrensrecht

VwGH: Revision iZm Weiterleitung einer Beschwerde innerhalb eines VwG von einer Gerichtsabteilung zu einer anderen?

Bei der Weiterleitung einer Beschwerde innerhalb eines VwG von einer Gerichtsabteilung zu einer anderen handelt es sich um eine bloß - wenn auch in Beschlussform gefasste - verfahrensleitende Verfügung iSd § 25a Abs 3 VwGG


Schlagworte: Revision, verfahrensleitende Verfügung, Weiterleitung einer Beschwerde innerhalb eines VwG von einer Gerichtsabteilung zu einer anderen
Gesetze:

 

§ 25a VwGG, § 31 VwGVG, Art 133 B-VG

 

GZ Ra 2022/02/0034, 14.03.2024

 

VwGH: Nach § 25a Abs 3 erster Satz VwGG ist gegen verfahrensleitende Beschlüsse eine abgesonderte Revision nicht zulässig. Sie können gem 2. Satz leg cit vielmehr erst in der Revision gegen das die Rechtssache erledigende Erkenntnis angefochten werden.

 

Der VwGH hat jüngst in seinem Beschluss vom 15. Februar 2024, Ra 2023/09/0189 und 0190, festgehalten, dass es sich bei der Weiterleitung einer Beschwerde innerhalb eines VwG von einer Gerichtsabteilung zu einer anderen um eine bloß - wenn auch in Beschlussform gefasste - verfahrensleitende Verfügung iSd § 25a Abs 3 VwGG handelt.

 

Der vorliegende Ausspruch, der die Zuständigkeit des angerufenen VwG nicht verneinte, sondern seinem gesamten Inhalt nach lediglich eine Weiterleitung des Aktes an die nach Auffassung des entscheidenden Richters nach der Geschäftsverteilung zuständige Gerichtsabteilung innerhalb des VwG verfügte, erweist sich daher als nicht gesondert anfechtbar, sodass die Revision unzulässig ist. Dies gilt auch dann, wenn - wie im vorliegenden Revisionsfall - ein solcher Beschluss – fehlerhaft - einen Ausspruch nach § 25a Abs 1 VwGG und eine Rechtsmittelbelehrung, dass die Revisionserhebung an sich möglich sei, enthält.