20.05.2024 Fremdenrecht

VwGH: Verlangen des Staates auf finanzielle Kompensation für das Nichtableisten des Wehrdienstes – Verfolgung iSd GFK / Status-RL?

Soweit sich der Revisionswerber auf die Annahme des VwG bezieht, er könne sich von seiner Wehrdienstpflicht freikaufen, ist darauf zu verweisen, dass das Verlangen des Herkunftsstaates nach einer solchen Leistung, wie sie das VwG festgestellt hat, angesichts der festgestellten Kosten nicht als Verfolgung einzustufen ist


Schlagworte: Antrag auf internationalen Schutz, Verfolgung, finanzielle Kompensation für das Nichtableisten des Wehrdienstes
Gesetze:

 

§ 3 AsylG 2005, § 2 AsylG 2005, Art 1 GFK, Art 9 GFK

 

GZ Ra 2023/20/0200, 26.02.2024

 

VwGH: Nach der Rsp des VwGH stellt die Furcht vor der Ableistung des Militärdienstes bzw der bei seiner Verweigerung drohenden Bestrafung im Allgemeinen keine asylrechtlich relevante Verfolgung dar, sondern könnte nur bei Vorliegen eines Konventionsgrundes die Gewährung von Asyl rechtfertigen. Dem Revisionswerber gelingt es nicht darzutun, dass in seinem konkreten Fall eine Verfolgung mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit aus einem der in Art 1 Abschnitt A Z 2 GFK genannten Gründe anzunehmen wäre.

 

Soweit sich der Revisionswerber auf die Annahme des VwG bezieht, er könne sich von seiner Wehrdienstpflicht freikaufen, ist darauf zu verweisen, dass das Verlangen des Herkunftsstaates nach einer solchen Leistung, wie sie das VwG festgestellt hat, angesichts der festgestellten Kosten nicht als Verfolgung einzustufen ist.