16.01.2024 Zivilrecht

OGH: Mangelnde Verwendung der vermieteten Wohnung zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG

Eine nicht regelmäßige Benutzung aus beruflichen Gründen schließt den Kündigungsgrund nur dann aus, wenn es sich um einen vorübergehenden Zustand handelt


Schlagworte: Mietrecht, Kündigung, mangelnde Verwendung der vermieteten Wohnung zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses, berufliche Gründe, Pesnisonierung der Gattin
Gesetze:

 

§ 30 MRG

 

GZ 5 Ob 194/23z, 23.11.2023

 

OGH: Das Berufungsgericht wies iSd Rsp darauf hin, dass auch eine nicht regelmäßige Benutzung aus beruflichen Gründen den Kündigungsgrund nur dann ausschließe, wenn es sich um einen vorübergehenden Zustand handle.

 

Hier konnte nach der nicht korrekturbedürftigen Auffassung der Vorinstanzen der Beklagte aber gar nicht beweisen, dass er Ende des Jahres 2022 wegen Pensionseintritts seiner (1969 geborenen) Gattin nach Österreich übersiedeln werde. Warum die darauf gegründete rechtliche Beurteilung unzutreffend sein soll, lässt sich den Revisionsausführungen nicht konkret entnehmen.