17.12.2023 Fremdenrecht
VwGH: Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung "Studierender" und zur Frage, ob ein Studienerfolg iSd § 64 Abs 2 NAG auch durch die Ablegung von Ergänzungsprüfungen erlangt werden kann
Es sind nicht jegliche Prüfungen hinreichend, sondern es muss sich um Prüfungen handeln, die nach dem relevanten Curriculum abzulegen sind
Schlagworte: Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht, Studenten, Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung, Studienerfolg, Ergänzungsprüfungen
Gesetze:
§ 64 NAG
GZ Ra 2020/22/0057, 23.10.2023
VwGH: Der VwGH hat bereits ausgesprochen, dass der für die Verlängerung des Aufenthaltstitels erforderliche Studienerfolgsnachweis zu den vom Antragsteller betriebenen Studien in Bezug zu setzen ist. Der verlangte Studienerfolg muss also dem betriebenen Studium (zu dem ein Antragsteller zugelassen wurde) zurechenbar sein. Es sind nicht jegliche Prüfungen hinreichend, sondern es muss sich um Prüfungen handeln, die nach dem relevanten Curriculum abzulegen sind.