17.12.2023 Fremdenrecht

VwGH: Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung "Studierender" und zur Frage, ob ein Studienerfolg iSd § 64 Abs 2 NAG auch durch die Ablegung von Ergänzungsprüfungen erlangt werden kann

Es sind nicht jegliche Prüfungen hinreichend, sondern es muss sich um Prüfungen handeln, die nach dem relevanten Curriculum abzulegen sind


Schlagworte: Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht, Studenten, Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung, Studienerfolg, Ergänzungsprüfungen
Gesetze:

 

§ 64 NAG

 

GZ Ra 2020/22/0057, 23.10.2023

 

VwGH: Der VwGH hat bereits ausgesprochen, dass der für die Verlängerung des Aufenthaltstitels erforderliche Studienerfolgsnachweis zu den vom Antragsteller betriebenen Studien in Bezug zu setzen ist. Der verlangte Studienerfolg muss also dem betriebenen Studium (zu dem ein Antragsteller zugelassen wurde) zurechenbar sein. Es sind nicht jegliche Prüfungen hinreichend, sondern es muss sich um Prüfungen handeln, die nach dem relevanten Curriculum abzulegen sind.