12.06.2023 Verfahrensrecht

VwGH: Zurückweisung eines Antrags gem § 13 Abs 3 AVG

In Fällen, in denen die vor dem VwG belBeh einen Antrag gem § 13 Abs 3 AVG zurückgewiesen hat und dagegen Beschwerde erhoben wird, ist Sache des Beschwerdeverfahrens vor dem VwG lediglich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung


Schlagworte: Verbesserungsauftrag, Antrag, Zurückweisung, Beschwerde
Gesetze:

 

§ 13 AVG

 

GZ Ra 2020/04/0012, 09.05.2023

 

VwGH: In Fällen, in denen die vor dem VwG belBeh einen Antrag gem § 13 Abs 3 AVG zurückgewiesen hat und dagegen Beschwerde erhoben wird, ist Sache des Beschwerdeverfahrens vor dem VwG lediglich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung.

 

Wenn die Revision also vorbringt, das VwG hätte durch Erteilung von Verbesserungsaufträgen auf die inhaltliche Erledigung des gegenständlichen Anbringens hinwirken müssen, verkennt sie, dass das VwG im vorliegenden Fall mit einer meritorischen Entscheidung die Sache des Beschwerdeverfahrens überschreiten würde. Das VwG war daher weder berechtigt noch verpflichtet, Verbesserungsaufträge in dem vom Revisionswerber begehrten Umfang zu erteilen.