12.06.2023 Verfahrensrecht

VwGH: Anbringen via E-Mail

Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass die Verwendung einer anderen als der von einer Behörde in Entsprechung und unter ausdrücklicher Anführung des § 13 AVG im Internet kundgemachten E-Mail-Adresse zu Lasten des Einschreiters geht


Schlagworte: Anbringen, E-Mail
Gesetze:

 

§ 13 AVG

 

GZ Ra 2020/04/0012, 09.05.2023

 

VwGH: Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass die Verwendung einer anderen als der von einer Behörde in Entsprechung und unter ausdrücklicher Anführung des § 13 AVG im Internet kundgemachten E-Mail-Adresse zu Lasten des Einschreiters geht.