12.06.2023 Verfahrensrecht
VwGH: Anbringen via E-Mail
Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass die Verwendung einer anderen als der von einer Behörde in Entsprechung und unter ausdrücklicher Anführung des § 13 AVG im Internet kundgemachten E-Mail-Adresse zu Lasten des Einschreiters geht
Schlagworte: Anbringen, E-Mail
Gesetze:
§ 13 AVG
GZ Ra 2020/04/0012, 09.05.2023
VwGH: Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass die Verwendung einer anderen als der von einer Behörde in Entsprechung und unter ausdrücklicher Anführung des § 13 AVG im Internet kundgemachten E-Mail-Adresse zu Lasten des Einschreiters geht.