30.01.2023 Verfahrensrecht

VwGH: Erlassung eines Bescheides während dem Insolvenzverfahren?

Verwaltungsverfahren sind keine Rechtsstreitigkeiten iSd § 6 IO; die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit kein Hindernis für solche Verfahren


Schlagworte: Insolvenzverfahren, Erlassung eines Bescheides
Gesetze:

 

§ 6 IO, § 56 AVG

 

GZ Ra 2022/07/0066, 06.12.2022

 

VwGH: Entgegen den Ausführungen der Revision liegt eine stRsp des VwGH zu § 6 IO vor. Danach sind Verwaltungsverfahren keine Rechtsstreitigkeiten iSd § 6 IO. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Person macht daher ein Verwaltungsverfahren gegen den vom Masseverwalter vertretenen Gemeinschuldner nicht unzulässig. Soweit der Erstrevisionswerber auf dem Standpunkt steht, die Prüfung der im Insolvenzverfahren angemeldeten Forderung stehe nur dem Insolvenzgericht nach den §§ 110 ff IO zu, genügt es auf die Bestimmung des § 110 Abs 3 IO hinzuweisen, wonach über die Richtigkeit einer bestrittenen Forderung die zuständige Behörde zu entscheiden hat, wenn - wie hier - die Sache nicht auf den streitigen Rechtsweg gehört.