11.04.2022 Arbeitsrecht
VwGH: Bekämpfung einer Weisung
Dem Beamten kommt kein Recht auf gesonderte Feststellung der Verpflichtung der Dienstbehörde zur Erteilung einer Weisung bestimmten Inhaltes, insbesondere auf Aufhebung oder auf Abänderung einer an ihn ergangenen Weisung, zu
Schlagworte: Weisung, Bekämpfung
Gesetze:
§ 44 BDG, § 56 AVG, Art 20 B-VG
GZ Ra 2021/12/0058, 21.02.2022
VwGH: Das VwG ist bei der Beurteilung, dass einem Beamten kein subjektives Recht auf gesonderte Feststellung der Verpflichtung der Dienstbehörde zur Erteilung einer Weisung bestimmten Inhalts, insbesondere auf Aufhebung oder auf Abänderung einer an ihn ergangenen Weisung zukommt, von der Rsp des VwGH nicht abgewichen.