OGH: § 364c ABGB – zur Frage, ob ein eingetragenes Belastungs- und Veräußerungsverbot zwischen Stiefeltern (Stiefgroßeltern) und Stiefkind (Stiefenkel) schon aufgrund des Todes des leiblichen (Groß-)Elternteils zu löschen ist
Ein zu Recht nach § 364c ABGB vereinbartes und verbüchertes Belastungs- und Veräußerungsverbot zwischen einem Stiefgroßelternteil und seinem Stiefenkel verliert nicht schon allein aufgrund des Todes des diese Schwägerschaft vermittelnden Großelternteils seine dingliche Wirkung
§ 364c ABGB, § 136 GBG
GZ 5 Ob 55/21f, 27.09.2021
OGH: Ein zu Recht nach § 364c ABGB vereinbartes und verbüchertes Belastungs- und Veräußerungsverbot zwischen einem Stiefgroßelternteil und seinem Stiefenkel verliert nicht schon allein aufgrund des Todes des diese Schwägerschaft vermittelnden Großelternteils seine dingliche Wirkung. Es ist daher nicht bloß aufgrund einer Sterbekurkunde nach § 136 Abs 1 GBG, sondern nur aufgrund einer grundbuchsfähigen Löschungserklärung des Berechtigten zu löschen.