03.08.2021 Zivilrecht
OGH: Zum Nachvermächtnis
Der Nachvermächtnisnehmer erwirbt mit Eintritt der Bedingung einen obligatorischen Anspruch auf Übertragung des Vermächtnisgegenstands
Schlagworte: Erbrecht, Nachvermächtnis
Gesetze:
§ 652 ABGB, § 604 ABGB
GZ 2 Ob 42/21x, 26.05.2021
OGH: Der Nachvermächtnisnehmer erwirbt mit Eintritt der Bedingung (hier: Versterben des Erben) einen obligatorischen Anspruch auf Übertragung des Vermächtnisgegenstands