03.08.2021 Zivilrecht

OGH: Zum Nachvermächtnis

Der Nachvermächtnisnehmer erwirbt mit Eintritt der Bedingung einen obligatorischen Anspruch auf Übertragung des Vermächtnisgegenstands


Schlagworte: Erbrecht, Nachvermächtnis
Gesetze:

 

§ 652 ABGB, § 604 ABGB

 

GZ 2 Ob 42/21x, 26.05.2021

 

OGH: Der Nachvermächtnisnehmer erwirbt mit Eintritt der Bedingung (hier: Versterben des Erben) einen obligatorischen Anspruch auf Übertragung des Vermächtnisgegenstands