22.06.2021 Verfahrensrecht
VwGH: Notwendigkeit der Beiziehung eines Sachverständigen
Die Beiziehung eines Sachverständigen ist regelmäßig dann „notwendig“ iSd § 52 Abs 1 AVG, wenn zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts besonderes Fachwissen erforderlich ist, über das das entscheidende Organ selbst nicht verfügt
Schlagworte: Sachverständige, Notwendigkeit der Beiziehung
Gesetze:
§ 52 AVG, §§ 37 ff AVG
GZ Ra 2020/18/0326, 21.04.2021
VwGH: Die Beiziehung eines Sachverständigen ist regelmäßig dann „notwendig“ iSd § 52 Abs 1 AVG, wenn zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts besonderes Fachwissen erforderlich ist, über das das entscheidende Organ selbst nicht verfügt.