25.05.2021 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Berechnung der Pensionsabfindung nach § 5 Abs 2 AVRAG

Bei der Berechnung einer Pensionsabfindung nach dem Teilwertverfahren und versicherungsmathematischen Grundsätzen (§ 5 Abs 2 AVRAG) sind fest stehende kollektivvertragliche Zeitvorrückungen zu berücksichtigen


Schlagworte: Pensionsabfindung, Berechnung
Gesetze:

 

§ 5 AVRAG

 

GZ 8 ObA 43/20m, 18.12.2020

 

OGH: Bei der Berechnung der strittigen Pensionsabfindung ist von einer auf versicherungsmathematischen Grundsätzen beruhenden Bildung der Pensionsrücklage nach dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung fest stehender kollektivvertraglicher Zeitvorrückungen auszugehen.