15.12.2020 Zivilrecht

OGH: Zur Frage, ob aus der Nichteinhaltung des Schriftlichkeitsgebots des § 3 Abs 6 BauKG die Passivlegitimation des Bauherrn für Arbeitsunfälle auf der Baustelle folgt

Der Bauherr kann sich gegenüber geschädigten Arbeitnehmern nicht auf die nur mündlich oder konkludent erfolgte Bestellung eines Baustellenkoordinators berufen


Schlagworte: Bauarbeitenkoordination, Bestellung von Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz, Arbeitnehmerschutz, Schadenersatzrecht, Arbeitsunfall, Nichteinhaltung des Schriftlichkeitsgebots, Passivlegitimation des Bauherrn
Gesetze:

 

§ 3 BauKG

 

GZ 2 Ob 93/20w, 17.09.2020

 

OGH: Der Bauherr kann sich gegenüber geschädigten Arbeitnehmern nicht auf die nur mündlich oder konkludent erfolgte Bestellung eines Baustellenkoordinators berufen. Vielmehr haftet er in diesem Fall selbst für die Verletzung von Pflichten, die nach dem BauKG den Koordinator träfen.