17.11.2020 Zivilrecht

OGH: Zur Verjährung von Schmerzengeldansprüchen

Kann das Schmerzengeld noch nicht global bemessen werden, so unterbricht die Klage auf Feststellung der Haftung für zukünftige Schäden die Verjährung des Anspruchs


Schlagworte: Schadenersatzrecht, Schmerzengeld, Verjährung, Feststellungsklage, Globalbemessung, Teilbemessung
Gesetze:

 

§§ 1295 ff ABGB, § 1325 ABGB, § 1489 ABGB, § 228 ZPO

 

GZ 2 Ob 60/20t, 17.09.2020

 

OGH: Kann das Schmerzengeld noch nicht global bemessen werden, so unterbricht die Klage auf Feststellung der Haftung für zukünftige Schäden die Verjährung des Anspruchs. Das gilt auch für jenen Teil des Schmerzengeldes, der schon einer Teilbemessung zugänglich wäre. Die Unterbrechungswirkung bleibt grundsätzlich auch dann aufrecht, wenn während des Feststellungsprozesses eine Globalbemessung möglich wird.